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Rauchwarnmelder
retten Leben!
Allgemeines
In Deutschland kommen jährlich ca. 500 Menschen bei
Bränden ums Leben. Hauptursache
ist der Erstickungstod durch giftige Gase im Brandrauch
und nicht die direkte Flammeneinwirkung.
Die meisten Brände, durch die Menschen zu Schaden kommen,
entstehen nachts im privaten
Wohnungsbereich. Der gefährliche Brandrauch breitet sich
unbemerkt in der gesamten Wohnung
aus. Die Bewohner werden überrascht, da der menschliche
Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.
Rauchmelder erkennen den Brandrauch frühzeitig,
alarmieren die Bewohner durch einen lauten Signalton
und ermöglichen die rechtzeitige Flucht aus der Wohnung.
Viele Opfer hätten gerettet werden können,
wären sie im frühen Brandstadium geweckt worden.
Rauchwarnmelderpflicht
in Wohnungen
Ab April 2005 besteht in Schleswig-Holstein eine
gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern
in Wohnungen. Durch die Änderung der Landesbauordnung für
Schleswig-Holstein vom Dezember 2004 wird an
§ 52 folgender Absatz 7 angefügt:
"In Wohnungen müssen Schlafräume,
Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von
Aufenthalts-Räumen
führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder
müssen so eingebaut und betrieben werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümerinnen oder Eigentümer
vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung
bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern
auszurüsten."
Die gesetzliche Pflicht legt den erforderlichen Mindestschutz
fest. Ein optimaler Schutz wird erst bei der
Überwachung jedes Raumes erreicht. In Küchen sind
Rauchmelder nur eingeschränkt einsetzbar und in
Bädern kann auf eine Installation verzichtet werden,
weil der häufig auftretenden Wasser- oder Bratendampf
in die der Rauchwarnmelder eindringt und zu Fehlalarmen
führt.
Im
Normalfall ist ein Rauchwarnmelder je Raum ausreichend, wenn dieser nicht mehr
als 60 m² Fläche hat.
Bei größeren oder sehr "verwinkelten" Räumen
und
Fluren können mehrere Rauchwarnmelder erforderlich sein.
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Auswahl
von Rauchwarnmeldern
Geeignete Rauchwarnmelder haben ein
Prüfzeichen, das die VdS-
Anerkennung und damit die Übereinstimmung mit den
gültigen Normen und Qualitätsstandards
nachweist.
Eine bestimmte technische Lösung wurde vom Gesetzgeber
nicht vorgegeben. Der Schutz mit
batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern ist ausreichend und
bietet sich in bestehenden Wohnungen an.
Bei Neu- oder Umbauten gibt es auch
die Möglichkeit, Rauchmelder mit
230 Volt-Netzversorgung zu verwenden und / oder durch ein
Kabel miteinander zu vernetzen.