Rauchwarnmelder retten Leben!

 


Allgemeines

 

In Deutschland kommen jährlich ca. 500 Menschen bei Bränden ums Leben. Hauptursache

ist der Erstickungstod durch giftige Gase im Brandrauch und nicht die direkte Flammeneinwirkung.

Die meisten Brände, durch die Menschen zu Schaden kommen, entstehen nachts im privaten

Wohnungsbereich. Der gefährliche Brandrauch breitet sich unbemerkt in der gesamten Wohnung

aus. Die Bewohner werden überrascht, da der menschliche Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.

Rauchmelder erkennen den Brandrauch frühzeitig, alarmieren die Bewohner durch einen lauten Signalton

und ermöglichen die rechtzeitige Flucht aus der Wohnung. Viele Opfer hätten gerettet werden können,

wären sie im frühen Brandstadium geweckt worden.


 

Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen

 

Ab April 2005 besteht in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern

in Wohnungen. Durch die Änderung der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein vom Dezember 2004 wird an

§ 52 folgender Absatz 7 angefügt:

 

"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von

 Aufenthalts-Räumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder

 müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

 Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung

 bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten."

 

Die gesetzliche Pflicht legt den erforderlichen Mindestschutz fest. Ein optimaler Schutz wird erst bei der

Überwachung jedes Raumes erreicht. In Küchen sind Rauchmelder nur ein­geschränkt einsetzbar und in

Bädern kann auf eine Installa­tion verzichtet werden, weil der häufig auftretenden Wasser- oder Bratendampf

in die der Rauchwarnmelder eindringt und zu Fehlalarmen führt.

 

Im Normalfall ist ein Rauchwarnmelder je Raum ausreichend, wenn dieser nicht mehr als 60 m² Fläche hat.

Bei größeren oder sehr "verwinkelten" Räumen und

Fluren können mehrere Rauchwarnmelder erforderlich sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Auswahl von Rauchwarnmeldern

 

Geeignete Rauchwarnmelder haben ein                        

  Prüfzeichen, das die VdS-

Anerkennung und damit die Übereinstimmung mit den gültigen Normen und Qualitätsstandards

nachweist.

 

Eine bestimmte technische Lösung wurde vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Der Schutz mit

batteriebetriebenen Rauchwarn­meldern ist ausreichend und bietet sich in beste­henden Wohnungen an.

 

Bei Neu- oder Umbauten gibt es auch

die Möglichkeit, Rauchmelder mit

230 Volt-Netzversorgung zu verwenden und / oder durch ein Kabel miteinander zu vernetzen.